Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.07.2022
Termine
27.09.2013
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2012
Sonstiges
10.02.2012
Neueintragungen
16.11.2011
Sicherungsmaßnahmen
29.08.2011
Überwachte Insolvenzpläne
26.08.2011
Veränderungen
21.01.2011
Veränderungen
27.12.2010
Veränderungen
01.12.2010
Entscheidungen im Verfahren
19.11.2010
Veränderungen
03.11.2010
Entscheidungen im Verfahren
25.08.2010
Termine
18.08.2010
Entscheidungen im Verfahren
09.07.2010
Termine
11.06.2010
Veränderungen
01.06.2010
Eröffnungen
04.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
16.10.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
25.07.2007 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht