Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
22.12.2020
Veränderungen
13.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
18.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
26.04.2018
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23.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
07.07.2017
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12.06.2017
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07.04.2017
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31.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016
22.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015
05.01.2016
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31.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2014
02.07.2014
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07.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
28.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
15.02.2013
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13.07.2012
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30.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
09.12.2011
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31.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010
01.12.2010
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29.03.2010 Jahresabschluss zum 31. März 2009
29.05.2009
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01.04.2009 Jahresabschluss zum 31. März 2008
24.02.2009
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25.03.2008 Jahresabschluss zum 31. März 2007
27.11.2007
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