Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.07.2023
Löschungsankündigung
23.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
26.01.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.02.2021
Termine
25.02.2019
Termine
27.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2018
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2018
Veränderungen
06.02.2018
Eröffnungen
05.12.2017
Veränderungen
29.11.2017
Sicherungsmaßnahmen
14.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
14.08.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
14.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
17.11.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.10.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
05.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
15.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
27.03.2011
Veränderungen
01.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
30.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
21.10.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
22.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006