Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
12.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
27.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
26.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017
24.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016
23.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2014 bis zum 28.02.2015
08.06.2015
Veränderungen
26.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2013 bis zum 28.02.2014
04.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2012 bis zum 28.02.2013
01.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2011 bis zum 29.02.2012
11.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011
13.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2009 bis zum 28.02.2010
21.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2008 bis zum 28.02.2009
10.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2007 bis zum 29.02.2008
07.04.2008 Jahresabschluss zum 28.2.2007