Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.08.2022
Termine
17.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.07.2011
Termine
22.08.2008
Veränderungen
01.08.2008
Eröffnungen
14.07.2008
Sicherungsmaßnahmen
06.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
07.02.2008 Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum 31.12.2005