Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.05.2026
Sonstiges
07.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2026
Eröffnungen
12.03.2026
Sicherungsmaßnahmen
27.01.2026
Sicherungsmaßnahmen
21.07.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
02.01.2025
Neueintragungen