Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.04.2026
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
26.03.2026
Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der Tiemeyer Beteiligungen GmbH auf die Tiemeyer Holding SE gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG
24.10.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2024
09.09.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2024
04.09.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2024
30.07.2025
Einreichung neuer Dokumente
21.05.2025
Einreichung neuer Dokumente
23.12.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
20.12.2024
Neueintragungen