Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.08.2025 Liquidationsschlussbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.06.2024 bis zum 27.06.2025
04.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 27.06.2024
04.08.2025 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.06.2024 bis zum 28.06.2024
25.07.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
04.10.2024
Liquidation
26.09.2024
Neueintragungen