Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.03.2026
Sonstige Registerbekanntmachung
08.08.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
01.10.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
15.08.2024
Sonstige Registerbekanntmachung
31.07.2024
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO
23.07.2024
Neueintragungen