Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2022
Termine
17.04.2009
Veränderungen
06.04.2009
Eröffnungen
23.01.2009
Sicherungsmaßnahmen
31.12.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
21.01.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006