Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.05.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.06.2024 bis zum 31.12.2024
30.05.2025
Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der STEMMER IMAGING AG
23.04.2025
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22.10.2024
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31.07.2024
Bekanntmachung von Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 20 Absatz 6 AktG
24.07.2024
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26.06.2024
Neueintragungen