Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.05.2024 bis zum 31.12.2024
29.11.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
24.06.2024
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
14.06.2024
Neueintragungen