Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.09.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
23.09.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
18.04.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
17.04.2024
Neueintragungen