Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.06.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.02.2024 bis zum 21.02.2025
22.06.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 21.02.2024
24.03.2026 Liquidationsschlussbilanz zum Geschäftsjahr vom 22.02.2025 bis zum 21.02.2026
13.03.2025
Liquidation
08.04.2024
Neueintragungen