Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.12.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 04.03.2025
12.12.2025 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.03.2025 bis zum 05.03.2025
10.12.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 15.02.2025
10.12.2025 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.02.2025 bis zum 16.02.2025
22.08.2025
Liquidation
21.03.2024
Neueintragungen