Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
21.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.11.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
09.11.2018
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2017
Entscheidungen im Verfahren
05.07.2017
Termine
17.12.2015
Entscheidungen im Verfahren
21.01.2015
Termine
08.08.2013
Sonstiges
06.05.2013
Eröffnungen
11.03.2013
Sicherungsmaßnahmen
30.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
14.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
01.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
04.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
15.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006