Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.06.2025
Sonstiges
28.05.2025
Eröffnungen
03.04.2025
Sicherungsmaßnahmen
20.08.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.12.2023 bis zum 31.12.2023
15.07.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
13.02.2024
Neueintragungen