Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.11.2023
Löschungsankündigung
08.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.01.2019
Termine
23.11.2017
Termine
11.07.2017
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2017
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2017
Termine
03.06.2016
Sonstiges
09.05.2016
Veränderungen
03.05.2016
Eröffnungen
24.03.2016
Veränderungen
23.03.2016
Sicherungsmaßnahmen
01.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.12.2011
Veränderungen
20.07.2011
Veränderungen
11.07.2011
Veränderungen
27.10.2010
Veränderungen
19.01.2009
Veränderungen
01.08.2007
Veränderungen