Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.04.2026
Liquidation
02.04.2026 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 29.11.2024 bis zum 29.11.2024
01.04.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
14.05.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.12.2023 bis zum 31.12.2023
15.12.2023
Neueintragungen