Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.04.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2025
06.11.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2025 bis zum 28.02.2026
04.03.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024
10.12.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2025
23.02.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024
27.11.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
13.11.2023
Neueintragungen