Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
29.01.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
15.07.2025
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
15.08.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.09.2023 bis zum 31.12.2023
15.08.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.09.2023 bis zum 31.12.2023
13.11.2023
Neueintragungen