Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.02.2026
Aufsichtsrat
29.01.2026
Einreichung neuer Dokumente
05.01.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
05.01.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
21.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.07.2023 bis zum 31.12.2023
21.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.07.2023 bis zum 31.12.2023
26.01.2024
Einreichung neuer Dokumente
04.12.2023
Verwaltungsrat
27.10.2023
Neueintragungen