Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.01.2026
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
10.12.2025
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
24.10.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
13.10.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
01.07.2025
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
30.04.2025
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
18.11.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
05.07.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
14.05.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
24.10.2023
Neueintragungen