Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.07.2025
Liquidation
24.06.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 17.12.2024
24.06.2025 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.12.2024 bis zum 18.12.2024
24.06.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 17.12.2024
07.08.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.03.2023 bis zum 31.12.2023
07.08.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.03.2023 bis zum 31.12.2023
25.08.2023
Neueintragungen