Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.04.2015
Entscheidungen im Verfahren
02.02.2015
Eröffnungen
11.12.2014
Sicherungsmaßnahmen
18.10.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
01.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
29.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
15.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
27.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.07.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
13.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006