Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.06.2026
Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a WpAV
23.04.2026
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
18.03.2026
AVERDION SE: Veröffentlichung des Herkunftsstaats gemäß § 5 WpHG
18.03.2026
AVERDION SE: Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 WpHG
18.03.2026
AVERDION SE: Release according to Article 40, Section 1 of the WpHG
12.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
12.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
12.08.2025
Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a WpAV
20.03.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
20.03.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
08.10.2024
Einreichung neuer Dokumente
04.10.2024
Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 1 SEAG über Änderungen im Verwaltungsrat
02.10.2024
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz
24.04.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2023 bis zum 31.12.2023
24.04.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2023 bis zum 31.12.2023
29.09.2023
Bekanntmachung der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz
04.08.2023
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz
01.08.2023
Neueintragungen