Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
02.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
29.01.2026
Liquidation
12.03.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.07.2023 bis zum 31.12.2023
20.07.2023
Neueintragungen