Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.03.2026
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
03.03.2026
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
09.12.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
02.05.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
01.04.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
31.03.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
15.04.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
26.06.2023
Neueintragungen