Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.05.2026 Befreiender Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025
22.05.2026
Sonstige Registerbekanntmachung
07.11.2025 Befreiender Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
03.10.2025
Einreichung neuer Dokumente
19.08.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025
01.07.2025
Einreichung neuer Dokumente
21.08.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
26.09.2023
Einreichung neuer Dokumente
24.08.2023
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
13.07.2023
Sonstige Registerbekanntmachung
15.06.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
14.06.2023
Neueintragungen