Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.02.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
13.02.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
19.11.2025
Sonstige Registerbekanntmachung
18.11.2025
Verwaltungsrat
27.10.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
06.10.2025
Verwaltungsrat
17.03.2025
Sonstige Registerbekanntmachung
30.01.2025
Sonstige Registerbekanntmachung
17.01.2025
Verwaltungsrat
26.05.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
24.05.2023
Neueintragungen