Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2025
Sonstiges
03.06.2025
Eröffnungen
14.05.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.05.2023 bis zum 31.12.2023
14.05.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.05.2023 bis zum 31.12.2023
05.05.2025
Sicherungsmaßnahmen
23.05.2023
Neueintragungen