Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.03.2026 Liquidationsschlussbilanz zum Geschäftsjahr vom 30.12.2024 bis zum 26.02.2025
12.03.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.12.2023 bis zum 29.12.2024
16.08.2024 Liquidationseröffnungsbilanz zum Geschäftsjahr vom 29.12.2023 bis zum 29.12.2023
07.08.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 28.12.2023
26.02.2024
Liquidation
23.02.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
27.04.2023
Neueintragungen