Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.05.2026
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2025 bis zum 30.09.2026
23.01.2026 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025
27.11.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025
14.10.2025
Sonstige Registerbekanntmachung
17.04.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
16.04.2025 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
10.01.2025 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
14.10.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
19.04.2023
Neueintragungen