Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
18.03.2026 Liquidationseröffnungsbilanz zum Geschäftsjahr vom 27.09.2023 bis zum 27.09.2023
09.03.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.04.2023 bis zum 26.09.2023
04.03.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.04.2023 bis zum 26.09.2023
03.03.2026
Liquidation
13.04.2023
Neueintragungen