Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.09.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.01.2023 bis zum 31.12.2023
05.09.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.01.2023 bis zum 10.01.2023
05.09.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.01.2023 bis zum 31.12.2023
07.03.2024
Liquidation
04.04.2023
Neueintragungen