Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.04.2025
Einreichung neuer Dokumente
12.03.2025
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung für die Hauptversammlung am 1. April 2025
01.03.2025
Einreichung neuer Dokumente
21.02.2025
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
21.02.2025
Einladung zur Hauptversammlung
29.11.2024
Einreichung neuer Dokumente
07.11.2024
Einreichung neuer Dokumente
29.08.2024
Einreichung neuer Dokumente
14.08.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
16.04.2024
Ordentliche Hauptversammlung
04.09.2023
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
10.08.2023
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung für die Hauptversammlung am 31. August 2023
08.08.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
31.07.2023
Ordentliche Hauptversammlung
14.07.2023
Einreichung neuer Dokumente
09.03.2023
Neueintragungen