Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.04.2026
Sonstiges
24.07.2025
Sonstiges
23.12.2024
Sicherungsmaßnahmen
02.05.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.12.2022 bis zum 31.12.2022
02.05.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.12.2022 bis zum 31.12.2022
16.01.2023
Neueintragungen