Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
21.10.2025 Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
14.11.2024 Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
14.11.2024 Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
06.12.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.12.2022 bis zum 31.12.2022
06.12.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.12.2022 bis zum 31.12.2022
02.01.2023
Neueintragungen