Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.04.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
17.04.2025
Löschungsankündigung
28.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2023
Eröffnungen
23.12.2022
Neueintragungen