Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.05.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
06.05.2026
Einreichung neuer Dokumente
02.03.2026
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
24.09.2025
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO
20.08.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
25.06.2025
Sonstige Registerbekanntmachung
06.05.2025
Sonstige Registerbekanntmachung
30.12.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
27.12.2024
Sonstige Registerbekanntmachung
14.11.2024
Einreichung neuer Dokumente
12.06.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
12.04.2024
Einreichung neuer Dokumente
01.02.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
06.03.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
21.02.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
13.12.2022
Neueintragungen