Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
19.12.2025 Liquidationsschlussbilanz zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 05.12.2025
19.11.2025 Liquidationseröffnungsbilanz zum Geschäftsjahr vom 01.09.2024 bis zum 01.09.2024
04.11.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.08.2024
04.11.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2024 bis zum 31.12.2024
06.01.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
30.08.2024
Liquidation
19.07.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.04.2022 bis zum 31.12.2022
19.07.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.04.2022 bis zum 31.12.2022
07.12.2022
Neueintragungen