Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.05.2026
Bekanntmachung über die Vollziehung des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 18. März 2026
08.04.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
08.04.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
23.03.2026
Bekanntmachung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 18. März 2026
23.03.2026
Bekanntmachung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 18. März 202
25.02.2026
Einladung zur Gläubigerversammlung betreffend die Inhaberschuldverschreibungen „ProReal Secur 4 – 6,50%”
25.02.2026
Einladung zur Gläubigerversammlung betreffend die Inhaberschuldverschreibungen „ProReal Secur 4 - 5,00%”
11.02.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
11.02.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
11.02.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
10.04.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
21.10.2022
Neueintragungen