Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.11.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
28.10.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
27.12.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
19.11.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
02.04.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
02.04.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
27.02.2024
Bekanntmachung eines Hinweises auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3. Satz 2 UmwG
27.02.2024
Bekanntmachung eines Hinweises auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3. Satz 2 UmwG
16.02.2024 Jahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
12.02.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
12.02.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
15.01.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
05.10.2022
Neueintragungen