Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.12.2025
Liquidation
15.12.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.10.2024 bis zum 20.10.2025
15.12.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 20.10.2024
15.12.2025 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.10.2024 bis zum 21.10.2024
05.12.2025 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 22.10.2024 bis zum 22.10.2024
05.12.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 21.10.2024
20.01.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
25.01.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2022 bis zum 31.12.2022
27.09.2022
Neueintragungen