Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.10.2024
Eröffnungen
11.03.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.06.2022 bis zum 31.12.2022
11.03.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.06.2022 bis zum 31.12.2022
24.08.2022
Neueintragungen