Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.10.2024
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
02.10.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
28.12.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
28.12.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
06.10.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
06.10.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
06.10.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
06.10.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
06.10.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
20.09.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
30.06.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
22.01.2014
Neueintragungen