Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
14.04.2026
Sonstiges
16.01.2026
Sonstiges
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2024
Eröffnungen
08.03.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.07.2022 bis zum 31.12.2022
08.03.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.07.2022 bis zum 31.12.2022
08.03.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.07.2022 bis zum 31.12.2022
15.12.2023
Sicherungsmaßnahmen
20.07.2022
Neueintragungen