Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.03.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2024
Eröffnungen
18.01.2024
Sicherungsmaßnahmen
06.11.2023
Sicherungsmaßnahmen
14.11.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
01.07.2022
Neueintragungen