Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.05.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 30.09.2024
29.01.2025
Sonstiges
20.11.2024
Sonstiges
08.10.2024
Sonstiges
04.10.2024
Eröffnungen
02.10.2024
Eröffnungen
16.08.2024
Sicherungsmaßnahmen
19.02.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 29.03.2022 bis zum 31.12.2022
21.06.2022
Neueintragungen