Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Sonstiges
11.06.2025
Sonstiges
07.04.2025
Sonstiges
04.04.2025
Eröffnungen
19.03.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
24.10.2024
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
26.09.2024
Bezugsangebot
24.06.2024
Bezugsangebot an die Aktionäre der HPS Home Power Solutions AG, Berlin
06.02.2024
Einreichung neuer Dokumente
27.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
07.06.2023
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
14.11.2022
Bezugsangebot
05.07.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
17.06.2022
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
03.06.2022
Neueintragungen